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Büro pro GmbH
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Tel.: +49 3431 701959
Fax: +49 3431 701967
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E-mail: info (at) bueropro.com
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Datenschutz: Der Datenschutz und die Datensicherheit (u.a. ihrer persönlichen Daten) findet bei der Büro pro GmbH große Beachtung. Personenbezogene Daten werden von uns nur zu einem bestimmten Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt (z.B. zur Angebotserstellung). Bei der Büro pro GmbH werden verschiedene Sicherungsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten eingesetzt.. Alle Mitarbeiter und Auszubildende sind zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet. Diesen ist es untersagt Daten an Dritte für Werbe- oder sonstige Zwecke zu übermitteln. Jeder Ihrer Zugriffe wird in einer Protokolldatei gespeichert. Die Daten dienen der Erstellung einer allgemeinen Zugriffsstatistik und sind nicht Personengebunden. Cookies werden bei der Büro pro GmbH nicht verwendet. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf unentgeltliche Auskunft Ihrer bei uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung dieser personenbezogenen Daten. |
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© 2008 Büro pro GmbH |
Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||
§ 1 Allgemeine Bedingungen | ||
1. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen unserer Firma. | |
2. | Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vor Vertragsabschluß ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. | |
3. | Diese Bedingungen gelten auch für weitere Lieferungen, Folgegeschäfte und für Reparaturaufträge, auch wenn nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird. | |
4. | Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich unsere Firma nicht irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners, auch nicht teilweise. | |
§ 2 Verbindlichkeiten von Angeboten und Vertragsabschluß |
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1. | Unsere Angebote sind stets freibleibend, Preisänderungen und technische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich. | |
2. | Die Angaben in unseren Katalogen, Prospekten, Typenlisten, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften, in Spezifikation, sonstigen technischen Lieferbedingungen und sonstigen Formularen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehende Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar. Solche Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung, bei der sie ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen, mit der unsere Haftung auf Folgeschäden auf einen Höchstbetrag beschränkt werden kann. | |
3. | Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn unsere Firma eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluß mittels der Rechnung zu bestätigen. | |
4. | Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/ Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. | |
§ 3 Preise | ||
1. | Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung; Transport und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten einer vom Kunden gewünschten Fracht- und Transportversicherungen und Versandes ins Ausland und im Inland trägt ebenfalls der Kunde. | |
2. | Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. | |
3. | Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen unsere Firma zu Preisanpassungen. | |
§ 4 Lieferung |
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1. | Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. | |
2. | Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Belieferung. | |
3. | Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, etc. | |
4. | Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung. | |
5. | Im Falle des Verzuges von mehr als 3 Monaten kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung – unter Ausschluss weitergehender Rechte – vom Vertrag zurücktreten. | |
6. | Verzugsschaden und Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. | |
§ 5 Versendung und Gefahrübergang | ||
1. | Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftragsgeber über, soweit die Ware das Lager unserer Firma verlässt, auch wenn der Transporteur von uns ausgewählt und beauftragt wurde. | |
§ 6 Zahlungsbedingungen | ||
1. | Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme – bar, Nachnahme – Verrechnungsscheck, Nachnahme – Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. | |
2. | Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferung und Teilleistung können gesondert in Rechnung gestellt werden. | |
3. | Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto unserer Firma gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Scheck. | |
4. | Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist unsere Firma zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen unserer Firma gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. | |
5. | Hält unsere Firma weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. | |
6. | Vom Verzugszeitpunkt an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von der Hausbank berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. | |
7. | Unsere Firma ist berechtigt, Ihre Forderungen abzutreten. | |
§ 7 Stornierungen | ||
1. | Akzeptieren wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 5 % des Nettopreises, mindestens EUR 25,00 in Rechnung gestellt. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der bestellten Ware, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz 30 % des Nettopreises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. | |
§ 8 Eigentumsvorbehalt | ||
1. | Das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen auch aus anderen Verträgen und aus laufenden Rechnungen gegen den Kunden. Ist der Kunde Händler, so wird er ermächtigt, gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern; er tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zur Sicherheit an uns ab. Entsprechendes gilt bei Einbau der Ware in Gegenstände Dritter. Wird die gelieferte Ware verarbeitet, werden wir anteilige Eigentümer des neu geschaffenen Gegenstandes. | |
2. | Eine Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung unserer Rechte aus Eigentumsvorbehalt und der Forderungsabtretung ist uns unverzüglich mitzuteilen. | |
3. | Im Falle einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers zu verlangen. | |
4. | Die Rückforderung unserer Vorbehaltsware gilt noch nicht als Rücktritt vom Vertrag. | |
§ 9 Gewährleistung | ||
1. | Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen unserer Firma nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die jeweilige Gewährleistung. | |
2. | Von der Gewährleistung ausgenommen sind weiterhin Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: – betriebliche Abnutzung und normalen Verschleiß – unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden – Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen – Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung – Feuchtigkeit und Abhandenkommen jeder Art – Falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Bearbeitungsdaten aller Art |
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3. | Der Käufer muss uns etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir frei von Gewährleistungspflicht. | |
4. | Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, dass defekte Geräte bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt unserer Firma zu senden. | |
5. | Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. | |
6. | Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch unsere Firma die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. | |
7. | Gewährleistung wird nach Wahl unserer Firma nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile bzw. Ersatzlieferung geleistet. Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern wir diesem schriftlich zustimmen. Unter mehrmaligem Fehlschlagen ist das Fehlschlagen von mindestens 3 Reparaturen zu verstehen. Sollten an dem beanstandeten Gerät bzw. Teil andere Bauteile als bei der letzten Reparatur defekt sein, so zählt diese Reparatur nicht als erfolglos. | |
8. | Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen unsere Firma stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. | |
9. | Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. | |
10. | Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar | |
§ 10 Reparaturbedingungen | ||
1. | Übliche Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten werden mit Pauschalbeträgen in Rechnung gestellt. Diese ergeben sich aus unserer jeweiligen Reparaturliste. Nicht geläufige Reparaturen werden unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitseinsatzes, wobei jede angebrochene Arbeitsstunde und das aufgewendete Material in Rechnung gestellt wird, berechnet. | |
2. | Altes, ausgetauschtes Material wird unser Eigentum. Die Gefahr und die Kosten des Hin- und Hertransportes oder der Hin- und Rücksendung der zu reparierenden Geräte trägt der Kunde. | |
3. | Fehlerhaft ausgeführte Arbeiten berechtigen den Kunden, kostenlose Nachbesserung und Instandsetzung zu verlangen. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. | |
§ 11 Software | ||
1. | Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Eine Haftung für fehlerhafte Software und dadurch entstehende Schäden wie Datenverlust, Beschädigung an Hardware – Komponenten, ist ausgeschlossen. Schadensersatzanspruch ist nicht mehr möglich. Das Risiko trägt alleine der Käufer. | |
§ 12 Schadensersatzansprüche | ||
1. | Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Versuch bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten. | |
2. | Die Haftung für Mängelfolgeschäden, insbesondere die durch die Benutzung des Produktes entstehen, ist beschränkt auf vorsätzliches Handeln seitens unserer Firma. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. | |
3. | In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswertes, höchstens jedoch auf EUR 2500,00 begrenzt. | |
4. | Schadensersatzansprüche gegen unsere Firma verjähren in 6 Monaten. | |
5. | Die persönliche Haftung von Angestellten unserer Firma die als Erfüllungsgehilfen von uns tätig gewesen sind, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. | |
§ 13 Anwendbares Recht | ||
1. | Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserer Firma und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 7.07.1973) werden ausgeschlossen. | |
2. | Soweit der Käufer Vollkaufmann ist im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Döbeln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. | |
3. | Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. | |
§ 14 Datenschutz | ||
Unsere Firma ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesschutzgesetzes zu verarbeiten. |